Alemannen-Realschule Müllheim
Handy-Sammelaktion an der Alemannen-Realschule
Mit kaputten Handys viel bewirken! Zahlreiche Menschen müssen unter schlimmen und zum Teil lebensgefährlichen Bedingungen für die Herstellung unserer Smartphones arbeiten.
Dabei werden die Handys immer schneller zu Elektroschrott, wo sie unter katastrophalen Bedingungen „recycelt“ werden. Leider gibt es dort auch Kinderarbeit, da die Eltern auf die Arbeit der Kinder angewiesen sind.
Was kann man dagegen tun?
Die Klasse 7a hat sich entschieden, eine Sammelaktion für alte und nicht mehr benutzte Handys zu starten.
Siegerinnen gekürt
Auch in diesem Jahr gab es einen Wettbewerb zur Gestaltung des Titelblatts für den nächsten Schulplaner.
Zahlreiche gute Beiträge erschwerten der Jury (bestehend aus Schülersprechern und Schulleitung) die Entscheidung.
Somit gibt es mehrere zweite Plätze: Marie Nowack (5c), Linda Kaufeld (8e), Kim Reese (8e) und Angelina Salici (8e).
Einzug in die ersten renovierten Klassenzimmer

Die neuen Räume überzeugen mit ihren dimmbaren Tageslicht-Lampen in der Decke, einer Lüftungsanlage und großen Fenstern, die leicht zu öffnen sind.
Besonders begeistert sind die Schüler*innen von den neuen digitalen Tafeln: Sie haben viele Funktionen, zum Beispiel linierter, karierter oder farbiger Hintergrund. Sie dienen als Projektionsfläche der Dokumentenkamera und können als Bildschirm für Online-Aufgaben und Filme verwendet werden.
Genähte Stimmungs-Kunstwerke

Die Ergebnisse sind durchweg gelungen!
Je nach Stimmung kann man den Wendy umstülpen: Mal schaut er traurig - mal ganz fröhlich!
Entschuldigungen
So entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit oder einem wichtigen (Arzt-)Termin:
Übersicht als pdf-Download
Beispielentschuldigung
Bei einer Unterrichtsbefreiung (andere Gründe) gilt folgendes:
- einzelne Stunden bei Klassenlehrer*in
- ein bis zwei Tage bei Klassenlehrer*in
- religiöse Feiertage bei Klassenlehrer*in
- mehr als zwei Tage (auch Kuraufenthalte) bei Schulleitung über das Sekretariat
- Tage direkt vor oder nach Ferienabschnitten bei Schulleitung über das Sekretariat (Genehmigung nur in begründeten Ausnahme- und Einzelfällen)
- Sportunterricht – einzelne Stunden: keine Befreiung - passive Teilnahme am Sportunterricht in Absprache mit den Sportlehrer*innen
- Sportunterricht – längerer Zeitraum bei Klassenlehrer*in
- Sportunterricht – länger als drei Monate in der Abschlussklasse bei Schulleitung über das Sekretariat mit ärztlichem Attest